Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?

von: Jana Binfet, geb. Kliem

GRIN Verlag , 2011

ISBN: 9783656040132 , 16 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 13,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - Europäisches Vergaberecht - Bedarf es eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Dienstleistungs-Konzessionen?


 

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: '-', Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß Art. 17 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) und ebenso nach Art. 18 der Europäischen Richtlinie 2004/17/EG (SKR) sind Dienstleistungskonzessionen vom Geltungsbereich des sekundären Europäischen Vergaberechts, insbesondere von der Anwendung der o. g. Europäischen Vergaberichtlinien, ausgenommen. Dennoch hat ein öffentlicher Auftraggebernach gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot, das Gebot der Wettbewerbsoffenheit und die Möglichkeit der Nachprüfung, alles Grundsätze des Europäischen Primärrechtes, bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einzuhalten. Gemäß dem Urteil vom 13.10.2005 des EuGH ist im Fall der Vergabe einer Dienstleistungskonzession eine Ausschreibung erforderlich, um den Anforderungen der Art. 49 (Niederlassungsrecht) und Art. 56 (Dienstleistungsfreiheit) des AEUV und den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz Rechnung zu tragen. Letztlich führt die Rechtsprechung des EuGH doch zur Verpflichtung, ein Vergabeverfahren durchzuführen, welches allerdings nicht den Europäischen Vergaberichtlinien unterfällt. Folgerichtig sind unverzichtbar: ?Ausschreibung (alle Verfahren zulässig) ?Vorherige Veröffentlichung (Transparenz) ?Beteiligung mehrerer Bieter und deren Gleichbehandlung