Die Mehrfachaufsicht von Versicherungsunternehmen durch Aufsichtsrat, BaFin und Wirtschaftsprüfer - Duplizierung oder Ergänzung? - Dokumentation über das Symposium 'Aufsicht in der Assekuranz' am 8. April 2011 im Hause Aon, Hamburg

von: Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH

Verlag Versicherungswirtschaft, 2011

ISBN: 9783862981366 , 139 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 30,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Mehrfachaufsicht von Versicherungsunternehmen durch Aufsichtsrat, BaFin und Wirtschaftsprüfer - Duplizierung oder Ergänzung? - Dokumentation über das Symposium 'Aufsicht in der Assekuranz' am 8. April 2011 im Hause Aon, Hamburg


 

Das 9. Symposium der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH befasste sich mit der Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen und hier speziell mit der Frage, inwieweit sich Doppel- bzw. Dreifachaufsicht duplizieren oder ergänzen. Es lag dem Veranstalter insbesondere daran zu untersuchen, ob sich der Pflichtenkreis von Aufsichtsräten und damit seine Verantwortlichkeit dadurch reduziert, dass sowohl BaFin als auch Wirtschaftsprüfer im erheblichen Umfang überwachen und beaufsichtigen. Der Inhalt des Bandes: 1. Einführung in die Thematik (Jan-Oliver Thofern, Dr. Lothar Meyer) 2. Die Aufsicht über das Versicherungsunternehmen durch die BaFin und die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats 2.1 Aufsichtsratspflichten nach AktG und Überschneidungen zum VAG (Prof. Dr. Peter Hommelhoff) 2.2 BaFin-Aufsicht und Aufsichtsratsüberwachung (Prof. Dr. Meinrad Dreher, Hendrik Häußler) 3. BaFin-Aufsicht - Duplizierung oder Ergänzung? (Gabriele Hahn) 4. Anmerkungen zur Zusammenarbeit des Wirtschaftsprüfers mit Aufsichtsrat und BaFin (Dr. Frank Ellenbürger) 5. Zusammenfassung (Dr. Lothar Meyer) Als Resümee konnte formuliert werden, dass sich Aufsichtsräte bei ihrer Tätigkeit nicht auf die eigenständigen Aufsichtstätigkeiten von BaFin und Wirtschaftsprüfern verlassen dürften. Die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrates sei vielmehr vollständig eigenständig wahrzunehmen, und Tätigkeiten von BaFin und Wirtschaftsprüfern seien Ergänzung respektive Hilfestellung zur Erfüllung der eigenen Aufgaben.