Deckungsbegrenzungen in der Pflichtversicherung

von: Florian Dallwig, Christian Armbrüster, Horst Baumann, Helmut Gründl, Helmut Schirmer

Verlag Versicherungswirtschaft, 2011

ISBN: 9783862981311 , 396 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 47,99 EUR

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Deckungsbegrenzungen in der Pflichtversicherung


 

Seit der VVG-Reform enthält das Versicherungsvertragsgesetz mit § 114 VVG erstmals eine Vorschrift, die Vorgaben zum notwendigen Deckungsumfang von Pflichtversicherungen macht. Die Frage nach den Konsequenzen dieser Vorschrift für die Vertragspraxis, insbesondere für den zulässigen Umfang von vertraglichen Deckungsbegrenzungen in Pflichtversicherungen, ist bislang weitgehend ungeklärt. Diese Klärung unternimmt der Autor mit der vorliegenden Arbeit. In einem allgemeinen Teil werden zunächst die Grundlagen der Pflichtversicherung beleuchtet. Hierzu zählen u.a. die Frage nach Zweck und Arten von Pflichtversicherungen sowie die Definition des Begriffs der Pflichtversicherung. Es werden zahlreiche Auslegungsprobleme des § 114 VVG eingehend behandelt. Einen Schwerpunkt bildet in diesem Kontext die Frage, wie die Generalklausel des § 114 Abs. 2 S. 1 VVG konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht werden kann. Außerdem werden auch die Fragen nach der Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 114 VVG sowie ihr Verhältnis zu § 307 BGB eingehend behandelt. In einem an die ermittelten Grundlagen anknüpfenden besonderen Teil werden die praxisrelevantesten marktüblichen Deckungsbegrenzungen auf ihre Zulässigkeit in Versicherungsverträgen hin überprüft: - Serienschadenklausel, - Nachhaftungsbegrenzung, - Risikoausschluss für wissentliche Pflichtverletzungen (sog. Pflichtwidrigkeitsklausel), - Haftungsausschluss für Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen, - Ausschluss für Erfüllungsschäden. Für jeden der untersuchten Ausschlüsse gibt die Arbeit eine konkrete Antwort auf die Frage nach ihrer Zulässigkeit. Die Arbeit ist für die Versicherungspraxis sowie für Forschung und Lehre gleichermaßen von Interesse.