Die atypische stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft

von: Laurent Klee

GRIN Verlag , 2019

ISBN: 9783346019103 , 50 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 18,99 EUR

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Die atypische stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft


 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit ist eine kurze Einführung in die Welt der Organschaft, sowie der atypisch stillen Beteiligungen. Im Laufe eines Unternehmens oder bereits zu Beginn, bei Neugründung, stellen sich zwangsweise alle Unternehmer die Frage nach der richtigen Unternehmensform oder dem richtigen Unternehmensgefüge. Der Gesetzgeber stellt dabei im BGB mit den verschiedenen Arten von Vereinen, der bürgerlich rechtlichen Gesellschaft und im Handelsrecht mit der OHG, KG, stille Gesell-schaft einschließlich den unterschiedlichen Körperschaften bereits ein breites Spektrum bereit, um nur einige zu nennen. Bei dieser Wahl sollte daher gut überlegt sein, welche Aspekte für sich und dem Unternehmen eine übergeordnete Rolle spielen. Es sollte daher nicht die Gesellschaftsform genommen werden, welche ausschließlich steuerlich optimal gestaltbar ist, sondern sich langfristig über die verschiedenen Bereiche der Verwaltung, der Haftung, der Möglichkeiten einer Kapitalbeschaffung oder der Nachfolgeregelung und an seine Bedürfnisse angepasst ist. Im günstigsten Falle hat man dann am Ende eine Lösung gefunden, die handelsrechtlich, wirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich ein in ihrer Gesamtheit vertretbares Maß an Vernunft widerspiegelt. In der nachfolgenden Ausarbeitung wird auf einige dieser Punkte Rücksicht genommen, um dem Leser einen kleinen Einblick in die atypisch stille Gesellschaft im Vergleich zur Organschaft zu geben. Dabei wird aufgrund der vielen Variablen, die die beiden Bereiche innehaben, ein recht striktes Konstrukt erstellt, welches im Folgenden erklärt wird. Grundsätzlich wurde, falls möglich, darauf verzichtet die Rechtsentwicklung der unzähligen Rechtsprechungen, Entscheide und Gesetzestexte aufzugreifen. Dies hatte den Hintergrund die zur Verfügung stehenden Seiten mit den Kernthemen zu füllen. Hinsichtlich der atypisch stillen Beteiligung und der Organschaft wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die einen Vergleich mit den vorhanden Ressourcen möglich machen. Es wurde unter anderen von einer GmbH & atypisch Still ausgegangen, da diese laut Literatur in den letzten Jahren von der Relevanz und Bedeutung her stark wächst. Des Weiteren wird von einer reinen stillen Beteiligung ausgegangen. Die Eingrenzungen bezüglich der Organschaft stellten sich wie folgt dar. Es wurde von keiner grenzüberschreitende Organschaft ausgegangen, dessen Träger und Gesellschaft jeweils eine Kapitalgesellschaft ist.