»Rote Karte« gegen »Spinner«? - Bedeutung und Reichweite staatlicher Neutralitätspflichten in der politischen Auseinandersetzung.

von: Christian Eder

Duncker & Humblot GmbH, 2017

ISBN: 9783428552818 , 215 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 79,90 EUR

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»Rote Karte« gegen »Spinner«? - Bedeutung und Reichweite staatlicher Neutralitätspflichten in der politischen Auseinandersetzung.


 

Die Arbeit beleuchtet die Neutralitätspflichten, die den Bundespräsidenten und die Mitglieder der Bundesregierung in der Auseinandersetzung mit politischen Parteien treffen. Ausgehend von den aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Äußerungsbefugnisse von Staatsorganen im politischen Diskurs entwickelt der Autor drei Anknüpfungspunkte für eine Neutralitätspflicht: Erstens die parteipolitische Neutralität als allgemeines Rechts- und Verfassungsprinzip, zweitens die Freiheit der Wahl und drittens die verfassungsmäßigen Rechte politischer Parteien. Auf dieser Grundlage kommt er zu dem Ergebnis, dass das Grundgesetz - entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts - die untersuchten Staatsorgane gleichermaßen an die Neutralitätspflicht gebunden sieht. Schließlich zeigt der Autor die unter den dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen verbleibenden Handlungsmöglichkeiten der Staatsorgane auf und schlägt so die Brücke zur Verfassungspraxis.

Christian Eder studierte als Stipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und absolvierte währenddessen u.a. ein Praktikum beim Europäischen Parlament in Brüssel. Anschließend arbeitete er an seiner Dissertation, die von Prof. Dr. Jens Kersten betreut wurde, und war im Examinatorium der Juristischen Fakultät der LMU sowie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Er ist Wirtschaftsmediator und absolviert derzeit sein Referendariat am Oberlandesgericht München, in dessen Rahmen er auch im Dezernat von Prof. Dr. Peter M. Huber am Bundesverfassungsgericht tätig sein wird.