Die Grenzen der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbs in der Schweiz und in Deutschland. - Eine rechtsvergleichende Untersuchung der gesellschafts- und zivilrechtlichen Beschränkungen der Heranziehung des Vermögens der Aktiengesellschaft zur A

von: Jens Jendrsczok

Duncker & Humblot GmbH, 2017

ISBN: 9783428552405 , 454 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 129,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Grenzen der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbs in der Schweiz und in Deutschland. - Eine rechtsvergleichende Untersuchung der gesellschafts- und zivilrechtlichen Beschränkungen der Heranziehung des Vermögens der Aktiengesellschaft zur A


 

In Umsetzung von Art. 25 der Kapitalrichtlinie ist es einer Gesellschaft im deutschen Recht gemäß § 71a Abs. 1 AktG untersagt, den Erwerb ihrer Aktien durch Dritte mit Darlehen, Sicherheiten oder Vorschüssen zu unterstützen. Im schweizerischen Recht besteht hingegen kein solches Verbot der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbs. Vor dem Hintergrund einer steigenden Praxisrelevanz durch leveraged buyouts und einer wachsenden Kritik an diesem Verbot untersucht die Arbeit dessen rechtspolitische und ökonomische Hintergründe. Zudem werden die Beschränkungen durch das Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrecht und durch das Recht der Umstrukturierungen im schweizerischen und deutschen Recht untersucht und gegenübergestellt. Schließlich werden die Beschränkungen einer rechtsvergleichenden Betrachtung unterzogen und die Einführung eines solchen Verbots auch im schweizerischen Recht diskutiert. Dabei wird das Verbot kritisch gewürdigt und es werden alternative Regelungsansätze entwickelt.

Jens Jendrsczok studierte Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br. und Uppsala (Schweden) mit Schwerpunkt Handels- und Wirtschaftsrecht. Nach dem Referendariat am Landgericht Freiburg i. Br. mit Stationen in Stuttgart und London promovierte er 2016 unter Betreuung von Professor Dr. Rolf Sethe an der Universität Zürich. Seit 2015 ist er Regierungsrat an Ministerien des Landes Baden-Württemberg, zuletzt am Wirtschaftsministerium.