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Rechtsgut als Verfassungsbegriff? - Der Rekurs auf Güter im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
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Rechtsgut als Verfassungsbegriff? - Der Rekurs auf Güter im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Weithin geläufig ist die Formulierung, das Strafrecht diene dem Rechtsgüterschutz. Die Untersuchung des Strafrechts unter dieser Prämisse hat eine lange und vielfältige Tradition. Vergleichbare Traditionslinien finden sich für den Rechtsgutsbegriff im Verfassungsrecht nicht. Ziel der Arbeit war, seine Bedeutung im und für das Verfassungsrecht zu beleuchten, maßgeblich auf Grundlage der Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Deren Auswertung zeigt eine bemerkenswerte Breite der Verwendung. Als Rechtsgüter erscheinen insbesondere grundrechtlich Geschütztes einerseits und Gesichtspunkte der Grundrechtseinschränkung andererseits. Dabei kann letztlich alles, was legitimes Ziel staatlichen Handelns sein kann, auch als Rechtsgut bezeichnet werden. In diesem Befund bildet sich ab, dass im demokratischen Verfassungsstaat für den Gesetzgeber ein weiter Spielraum der zulässigen Zielsetzungen besteht. Beschränkungen betreffen eher einzusetzende Mittel oder die Zweck-Mittel-Relation.
Sebastian Löffler war nach rechtswissenschaftlichem Studium in Würzburg und Caen (Normandie) von 2008 bis 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Horst Dreier in Würzburg. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er 2012 bis 2014 im Land Berlin mit Aufenthalten in Karlsruhe und London. Ab 2015 war er Richter auf Probe am Verwaltungsgericht München. Seit 2016 ist er Notarassessor in Bayern.
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