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Das bebauungsrechtliche Planungserfordernis.
Bereits jetzt ist die gemeindliche Bauleitplanung das Kernstück des deutschen Baurechts. Aller Voraussicht nach wird ihr künftig noch stärkere Bedeutung zukommen. Mit ursächlich für diese Entwicklung sind das bebauungsrechtliche Planungserfordernis und das störfallrechtliche Abstandsgebot, die eine möglichst konfliktminimierende und sparsame Nutzung des Baulandes antreiben. Das Planungserfordernis ist ein durch Richterrecht geschaffener Belang und stellt ein in allen Baugebieten relevantes ungeschriebenes Zulassungshindernis für konfliktträchtige Großbauten dar. Es gibt vor, wann Diskrepanzen zwischen öffentlichen und privaten Interessen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erfordern. Das störfallrechtliche Abstandsgebot sieht eine Trennung von Industrieanlagen und schutzbedürftigen Gebieten vor. Eine solche Trennung kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Behörden und Bauherren vor Probleme stellen, die zwingend durch Bauleitplanung zu lösen sind.
Jakub J. Brukwicki, geb. in Warschau, studierte von 2008 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Von Mai 2013 bis Februar 2016 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Malmendier Partners (Berlin). Seine Promotion durch die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgte im April 2016. Seit August 2015 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.
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