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Alimenta consanguineorum. - Das Unterhaltsrecht unter Verwandten in der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Literatur.
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Alimenta consanguineorum. - Das Unterhaltsrecht unter Verwandten in der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Literatur.
Die Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts zu unterhaltsrechtlichen Ansprüchen zwischen Verwandten. Die Untersuchung bettet ausgewählte Entscheidungen in die seinerzeit in der Rechtslehre geführten unterhaltsrechtlichen Diskussionen ein. Neben den Ansprüchen, ihren Grundlagen und Rechtsfolgen selbst werden in einem eigenen Teil die seinerzeit bedeutenden Kriterien für die Einordnung als eheliche oder nichteheliche Geburt dargestellt. Die konkreten Folgen einer ehelichen und nichtehelichen Geburt werden in den beiden anschließenden, zentralen Teilen der Arbeit behandelt. Ausgangspunkte sind aber jeweils die Entscheidungen der Gerichte im 19. Jahrhundert, etwa bis zum Erlass der Reichsjustizgesetze. Die Berücksichtigung der Partikularrechte, im Besonderen, aber nicht ausschließlich der großen Kodifikationen sowie der zeitgenössischen Literatur, erfolgt in ergänzender und erweiternder Hinsicht. Die rechtliche Analyse im Schlussteil nimmt wesentliche Kontroversen heraus und zeigt auf, wie diese vom Gesetzgeber entschieden worden sind.
Max-Ferdinand Schulz studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und legte dort die erste Juristische Prüfung 2009 ab. Die zweite Juristische Staatsprüfung folgte 2014 ebenfalls in Bayern. Er war von 2009 bis 2014 als Nebenberuflicher Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Oliver Remien) und an der Professur für Strafrecht am Institut für Strafrecht und Kriminologie (Prof. Dr. Dennis Bock / PD Dr. Andreas Popp / Prof. Dr. Helmut Baier) an der Universität Würzburg beschäftigt. Im Jahre 2013 erfolgte die Verleihung des Akademischen Grades Legum Europaearum Magister (LL.M. Eur.). Seit 2014 ist er Partner der in Ellwangen ansässigen Partnerschaftsgesellschaft S&P Steuerberater Rechtsanwälte.
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