Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und der EAC - Auf dem Weg zu neuen Abhängigkeiten?

von: Nils Wadenpohl

diplom.de, 2019

ISBN: 9783961163304 , 24 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 9,99 EUR

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Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und der EAC - Auf dem Weg zu neuen Abhängigkeiten?


 

Am 16. Oktober 2014 wurden die Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Ländern der East African Community offiziell abgeschlossen. Dieses sogenannte Economic Partnership Agreement sieht unter anderem vor, dass die Länder der EAC ihre Märkte für EU-Produkte weitgehend öffnen. Die EU kommt hierbei auch Forderungen der Welthandelsorganisation nach, reziproke, und damit mit den Regelungen der WTO kompatible, Handelsabkommen mit den AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) abzuschließen. Das Abkommen ist allerdings nicht unumstritten. So hat das Parlament in Tansania im November 2016 gegen die Ratifizierung des Abkommens gestimmt. Aber auch europäische Politiker warnen vor möglichen Nachteilen für die AKP-Staaten durch das Abkommen. So ist die Rede von einem drohenden Haushaltsschock aufgrund der zu erwartenden Einnahmeverluste durch den Wegfall der Importzölle. Das Abkommen birgt also die Gefahr, dass es sich nachteilig für die Länder der EAC auswirkt und ferner deren Abhängigkeit gegenüber ihrem wichtigsten Handelspartner noch weiter erhöht. In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern das EPA-Abkommen zwischen der EU und den Ländern der East African Community das Potential besitzt, die Abhängigkeit der ostafrikanischen Länder gegenüber der EU weiter zu verstärken. Als theoretischer Unterbau dieser Analyse wird hierbei auf die Dependenztheorie zurückgegriffen, welche von der Existenz hierarchischer Abhängigkeiten (Dependenzen) zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern ausgeht. Ausgehend von dependenztheoretischen Überlegungen wird mittels eines qualitativen Untersuchungsdesigns geprüft, ob sich bereits im Rahmen der Verhandlungen Abhängigkeitsverhältnisse feststellen lassen und ferner, ob sich diese auch im Inhalt des Abkommens widerspiegeln.