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Telemediengesetz (TMG)
Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist. Das TMG enthält unter anderem Vorschriften zum Impressum für Telemediendienste zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails) zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in Telemediendiensten zum Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur Herausgabe von Daten zum Providerprivileg
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