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Die Auswirkung des § 392 Abs. 2 HGB auf die Abtretung der Forderung sowie auf die Aufrechnung gegen diese Forderung
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Die Auswirkung des § 392 Abs. 2 HGB auf die Abtretung der Forderung sowie auf die Aufrechnung gegen diese Forderung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Absatzmittlerrecht und Vertragsgestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Es werden folgende Fragen behandelt: Darf der Kommissionär mit der Forderung aus dem Ausführungsgeschäft frei verfügen, also auch abtreten, oder werden ihm diesbezüglich Grenzen gesetzt? Unter welchen Voraussetzungen kann der Dritte aufrechnen? Ist eine Aufrechnung des Kommissionärs möglich?
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