Die Stiftung als Instrument der Nachlassplanung - Eine Untersuchung de lege lata zur Stellung der Stiftung im Kontext des deutschen Pflichtteilsrechts mit Überlegungen de lege ferenda im Lichte des novellierten österreichischen Pflichtteilsrechts

Die Stiftung als Instrument der Nachlassplanung - Eine Untersuchung de lege lata zur Stellung der Stiftung im Kontext des deutschen Pflichtteilsrechts mit Überlegungen de lege ferenda im Lichte des novellierten österreichischen Pflichtteilsrechts

von: Christian M. König

Mohr Siebeck , 2019

ISBN: 9783161562259 , 361 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 114,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Stiftung als Instrument der Nachlassplanung - Eine Untersuchung de lege lata zur Stellung der Stiftung im Kontext des deutschen Pflichtteilsrechts mit Überlegungen de lege ferenda im Lichte des novellierten österreichischen Pflichtteilsrechts


 

Die Stiftung bürgerlichen Rechts gewinnt in der Praxis zunehmende Bedeutung als Instrument der Nachlassplanung. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei meist das Anliegen, bedeutende Vermögensgüter wie etwa Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und Kunstgegenstände über mehrere Generationen hinweg in Familienhand zu belassen. Ausgehend von der Hypothese, dass das deutsche Pflichtteilsrecht derartigen Vorhaben enge Grenzen setzt, geht Christian M. König der Frage nach, welches Potenzial die Stiftung für die Familienvermögensplanung hat. Das mit Wirkung zum 1. Januar 2017 novellierte österreichische Pflichtteilsrecht sowie die Tatsache, dass die österreichische Privatstiftung ein weitverbreitetes Instrument zur Erhaltung von Familienvermögen darstellt, geben zudem Anlass für einen rechtsvergleichenden Blick mit einigen Überlegungen de lege ferenda zum deutschen Pflichtteilsrecht.

Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; 2015 Erste juristische Staatsprüfung; 2012-18 wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Köln; seit 2017 Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Köln (Landgericht Bonn); 2018 Promotion (Universität zu Köln).