Änderungen für Privatanleger durch die Investmentsteuerreform 2018

von: Lucas Gutbier

GRIN Verlag , 2018

ISBN: 9783668825321 , 50 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 18,99 EUR

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Änderungen für Privatanleger durch die Investmentsteuerreform 2018


 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Worms, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit zeigt die konkreten Änderungen, die sich für Privatanleger durch die Reform ergeben, auf. Dafür stellt sie zunächst den Rechtsstand in der Fassung bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Rechtsstand in der Fassung ab dem 1. Januar 2018 dar. Die Darstellung beschränkt sich hierbei auf Publikums-Investmentfonds Das sind Investmentfonds die weder die Anzahl der Anteile noch den Anlegerkreis beschränken. Spezial-Investmentfonds werden lediglich in kurzen, stark zusammengefassten Exkursen behandelt. In sie können, mit Ausnahme von mittelbaren Beteiligungen über eine Personengesellschaft bis zum 31. Dezember 2017, keine natürlichen Personen investieren. Daher ergibt sich nahezu keine Bedeutung für Privatanleger. Anschließend werden die konkreten Unterschiede, die sich für Privatanleger durch die Reform ergeben, aufgezeigt. Weiterhin werden einige kritische Punkte im Zusammenhang mit Teilfreistellungssätzen betrachtet, bevor abschließend ein Fazit gezogen wird. Durch die Investmentsteuerreform 2018 möchte der Gesetzgeber unter anderem die Ausräumung europarechtlicher Risiken gewährleisten, einzelne Steuermodelle wie beispielsweise die Umgehung der Dividendenbesteuerung verhindern, steuerliches Gestaltungspotential einschränken, administrativen Aufwand abbauen sowie Systemfehler unter aktuell geltendem Recht für den Anwendungszeitraum ab dem 1. Januar 2018 korrigieren. Auch waren ausländische Investmentfonds nach altem Rechtsstand mit ihren inländischen Einkünften körperschaftsteuerpflichtig, inländische Investmentfonds hingegen körperschaftsteuerbefreit. Dies führte zu einer Diskriminierung und damit zu einem Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, welche nach neuem Rechtsstand behoben werden soll.