Die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse - Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren als Mittel zur Kompensation materiell-rechtlicher Defizite am Beispiel der Bundesnetzagentur im Telekommunikationsrecht

Die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse - Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren als Mittel zur Kompensation materiell-rechtlicher Defizite am Beispiel der Bundesnetzagentur im Telekommunikationsrecht

von: Florian Gonsior

Mohr Siebeck , 2018

ISBN: 9783161561696 , 428 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 99,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse - Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren als Mittel zur Kompensation materiell-rechtlicher Defizite am Beispiel der Bundesnetzagentur im Telekommunikationsrecht


 

Ob administrative Letztentscheidungsbefugnisse mit den rechtsstaatlichen und demokratischen Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, wird meist ohne Berücksichtigung organisations- und verfahrensrechtlicher Aspekte beurteilt. Florian Gonsior untersucht, welche Bedeutung der Behördenorganisation und dem Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse zukommt und inwiefern sich eine inhaltliche Regelungsschwäche des einfachen Rechts durch eine ausgeprägte Organisations- und Verfahrensgestaltung kompensieren lässt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anhand konkreter Vorschläge zur Modifizierung des Behördenaufbaus und des Verwaltungsverfahrens im Telekommunikationsrecht auf die Probe gestellt. Dabei dient das Recht der Telekommunikationsregulierung als Ausgangspunkt für allgemeine Überlegungen zum Zusammenhang von materiellem Recht, Organisations- und Verfahrensrecht.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth und der Universidad de Cantabria (Santander, Spanien); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth; Referendariat im Bezirk des OLG Hamm; seit 2017 Rechtsanwalt in Düsseldorf.