Politik in Deutschland. Aufgabenbereiche und Zusammensetzung des deutschen Bundesrats

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GRIN Verlag , 2017

ISBN: 9783668587847 , 7 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 5,99 EUR

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Politik in Deutschland. Aufgabenbereiche und Zusammensetzung des deutschen Bundesrats


 

Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 2,3, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema des Essays lautet: 'Der deutsche Bundesrat: Seine Zusammensetzung und Aufgabenbereiche (mit einem Historischen Einblick).' Um einen genauen Überblick auf den deutschen Bundesrat zu geben, wurde der Essay folgendermaßen aufgeteilt. Am Anfang wird ein historischer Einblick in die Aufgaben des 'Bundesrates' in der Zeit von 1867-1949 gegeben. Danach folgen die Zusammensetzung und Aufgaben des heutigen deutschen Bundesrates, um die Einzigartigkeit darzustellen. Die Einmaligkeit des deutschen Bundesrates ist vor allem verfassungshistorisch begründet. Der Norddeutsche Bund von 1867 besaß ebenso wie das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich einen Bundesrat mit Bevollmächtigten der Mitgliedsregierungen. Der Grund hierfür ist, dass beide Staatenbünde waren, die aus einem Zusammenschluss von Monarchien entstanden. Der Bundesrat sollte ein monarchisches Gegengewicht zum demokratischen gewählten Reichstag darstellen. Zu dieser Verfassungslage sagte Bismarck am 19. April 1871 folgendes vor dem Reichstag: 'Die Errichtung des Bundesrates mache zum ersten mal den Versuch, ohne Wohltaten der monarchischen Gewalt oder der einheitlichen Obrigkeit dem Einzelstaat zu nehmen, als höchste Spitze ein föderatives Collegium hinzustellen, um die Souveränität des geeigneten Reiches zu üben. Denn die Souveränität des Reichs ruht nicht beim Kaiser, sie ruht bei der Gesamtheit der verbündeten Regierungen.' Den Vorsitz im Bundesrat führte der Reichskanzler, der vom Kaiser ernannt wurde. Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 betont das einheitliche, unitarische Element wesentlich stärker als die Verfassung des Kaiserreichs. In der Weimarer Reichsverfassung wurde allerdings festgelegt, dass nur Mitglieder der Landesregierungen dem nach 1919 als Reichsrat bezeichneten föderalen Bundesorganen angehören dürfen. Die Zusammensetzung des Reichsrates richtet sich nach der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder.