Steuertipps für Versicherungsvermittler - Hinweise und Empfehlungen zu den Steuererklärungen 2009/2010

von: Hans W Schoor

Verlag Versicherungswirtschaft, 2010

ISBN: 9783862980260 , 84 Seiten

12. Auflage

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 12,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Steuertipps für Versicherungsvermittler - Hinweise und Empfehlungen zu den Steuererklärungen 2009/2010


 

"Auch in der 12. Auflage bietet dieser Klassiker des Steuerrechts wieder umfangreiche Hilfen für die optimale Gestaltung der Steuererklärungen 2009/2010, speziell abgestimmt auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Versicherungsvermittlern. Neben einer Vielzahl effizienter Steuervermeidungsmöglichkeiten gibt das Buch Anregungen, Steuervorteile zu nutzen und Steuernachteile abzuwenden. Welche Einnahmen muss ein selbstständiger Versicherungsvermittler versteuern und welche Aufwendungen können davon aktuell in den Steuererklärungen 2009/2010 abgezogen werden, ist man als selbstständiger Versicherungsvermittler buchführungspflichtig oder darf man seinen Gewinn vereinfacht und kostengünstiger durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln? Im ""ABC der Betriebseinnahmen"" wird detailliert beschrieben, welche Einnahmen zusätzlich zu Provisionen steuerpflichtig sind. Kernstück der Publikation ist die Erläuterung der typischen und speziellen Betriebsausgaben eines Versicherungsvermittlers. Im ""Lexikon von A-Z"" wird aufgelistet, was als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Das ""ABC der Betriebsausgaben"" enthält alle wichtigen und steuerlich relevanten Positionen, z. B. Abschreibungen und Sonderabschreibungen, Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen - auch im Rahmen von steuerlich lukrativen 400-€-Minijobs, Arbeitszimmer, Betriebsveranstaltungen, Bewirtungskosten, Computer, Geschäftsreisen, Geschenkaufwendungen, Internet, Investitionsabzugsbeträge, PKW-, Telefon- und Handy-Kosten, Sachzuwendungen an das Personal, Werbekosten, Zeitungen und Zeitschriften. Zusätzlich werden Tipps und Hinweise zur Besteuerung von Agenturaufgabegewinnen oder Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB gegeben. Außerdem wird erklärt, wie sich Versicherungsvermittler gegen einen Steuerbescheid wehren können. Eine Übersicht über offene Steuerfragen vor den Steuergerichten weist auf Fälle hin, in denen von Verfahren anderer profitiert werden kann, wenn der eigene Steuerbescheid mittels Einspruchs offengehalten wird. "