»Irrevocable Undertakings« - unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen im Rahmen öffentlicher Übernahmen. - Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und englischen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des City Code on Takeovers and Mer

von: Björn Bachofer

Duncker & Humblot GmbH, 2016

ISBN: 9783428548484 , 310 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 109,90 EUR

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»Irrevocable Undertakings« - unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen im Rahmen öffentlicher Übernahmen. - Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und englischen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des City Code on Takeovers and Mer


 

Die Arbeit untersucht und vergleicht die verschiedenen Möglichkeiten zur Absicherung von Übernahmeangeboten im Sinne des WpÜG. Unter dem Schlagwort deal protection beleuchtet der Autor zunächst gängige Vereinbarungen des Bieters mit der Zielgesellschaft (namentlich etwa break-up fees oder Exklusivvereinbarungen), um sodann den Fokus auf sog. »irrevocable undertakings« zu richten. Dieses aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Instrument der Transaktionssicherung, bei welchem sich maßgeblich beteiligte Aktionäre der Zielgesellschaft bereits im Vorfeld eines Übernahmeangebots gegenüber dem (potentiellen) Bieter unwiderruflich zur Andienung ihres Aktienpakets für den Fall der Abgabe eines entsprechenden Angebots verpflichten, wirft dabei spezifische rechtliche Fragen auf, insbesondere in den Bereichen des Insiderrechts und der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungstransparenz sowie im Zusammenhang mit den besonderen übernahmerechtlichen Regelungen des WpÜG, zu deren Beantwortung sich der Autor eines Vergleichs mit dem englischen Recht bedient, welches derlei Vereinbarungen bereits vor über 30 Jahren im City Code on Takeovers and Mergers erstmals kodifizierte.

Björn Bachofer, Studium der Rechtswissenschaften mit unternehmensrechtlichem Schwerpunkt an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Ablegen der Ersten juristischen Prüfung im Jahr 2013. Im Anschluss Forschungsarbeiten für eine rechtsvergleichende Abhandlung im Kapitalmarkt-/Übernahmerecht, begleitet durch Nebentätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietäten in München. Seit 2014 Referendar im Bezirk des Kammergerichts. Promotion durch die Eberhard Karls Universität Tübingen im Jahr 2015.