Territoriale Souveränität und Gebietshoheit.

von: Hans-Detlef Horn

Duncker & Humblot GmbH, 2016

ISBN: 9783428549009 , 278 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 109,90 EUR

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Territoriale Souveränität und Gebietshoheit.


 

Ohne Staatsgebiet kein Staat: Sowohl das Völker- und das Staatsrecht als auch die Allgemeine Staatslehre beschreiben bis heute den Staat als ein notwendig territoriales Ordnungsmodell. Auch die Vorgänge der Europäisierung und Globalisierung ändern daran nichts. Das Territorium bleibt das buchstäblich Grund legende Element eines Staates und der universell maßgebende Bezugspunkt für die politische Gliederung der Welt. Die gebietsbezogenen Kompetenzen des Staates äußern sich in seiner Gebietshoheit, i.e. der (Ordnungs-)Gewalt in dem Gebiet, und in seiner territorialen Souveränität, i.e. der (Verfügungs-)Gewalt über das Gebiet. In der Staatenpraxis können beide jedoch auseinanderfallen, wenn es zur Ausübung von Hoheitsgewalt auf fremdem Staatsgebiet kommt. Solche Situationen bergen nicht selten rechtlich schwierige und politisch brisante Konflikte, sowohl im innerstaatlichen Bereich als auch für die internationalen Beziehungen. Die Beiträge des Bandes, allesamt aus einem Symposium der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht hervorgegangen, nehmen zahlreiche der damit aufgeworfenen Problemstellungen auf und versuchen dabei auch, im Dienste der friedlichen Kooperation der Völker in Europa und in der Welt staatenübergreifende Perspektiven zu entwickeln.

Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006-2012. 1996-2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.