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Die Vereinbarkeit der Schuldenbegrenzungsregelungen mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung.
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Die Vereinbarkeit der Schuldenbegrenzungsregelungen mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung.
Dürfen Kommunen von den Ländern in die Schuldenfalle gedrängt werden? Die Finanzen der Kommunen werden maßgeblich von den Landesgesetzgebern bestimmt. Mit der Föderalismusreform II wurde im Grundgesetz eine neue Schuldenbegrenzungsregelung verankert, um den finanziellen Defiziten in den öffentlichen Haushalten entgegenzuwirken. Demnach sind die Haushalte von Bund und Ländern in der Regel ohne die Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Es wird untersucht, welche Bedeutung die neuen Schuldenbegrenzungsregelungen für die Kommunen haben. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gewährt einen unantastbaren Kernbereich der Finanzausstattung, der nicht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Landes steht. Im Ergebnis wird dargelegt, dass trotz der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregelungen die Kommunen finanzverfassungsrechtlich davor geschützt werden, zu Opferlämmern des Schuldenberges zu werden.
Christoph Bravidor studierte Architektur an der Bauhaus-Universität Weimar mit einem Stipendiatenaufenthalt in London; anschließend Studium der Rechtswissenschaften und des Europäischen Rechts an den Universitäten Jena und Würzburg. Nach dem ersten Staatsexamen wurde er Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz. Während des Referendariats am Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgte 2014 die Promotion und 2015 das zweite Staatsexamen. Seitdem arbeitet er im Raum Köln-Aachen mit dem Schwerpunkt kommunaler Beratung.
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