Franchise-Netzwerke im deutsch-englischen Rechtsvergleich.

von: Katharina Lubitzsch

Duncker & Humblot GmbH, 2016

ISBN: 9783428548439 , 285 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 99,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Franchise-Netzwerke im deutsch-englischen Rechtsvergleich.


 

Die Erscheinungsform eines Vertrags-Netzwerkes, d.h. der Abschluss einer Mehrheit von Verträgen, die bewusst - jedoch ohne Errichtung einer Gesellschaft - miteinander verknüpft sind, ist im Wirtschaftsleben ubiquitär; beispielhaft herausgegriffen wurden für die Arbeit Franchise-Arrangements, bestehend aus einer Vielzahl dem äußeren Erscheinungsbild sowie dem Angebot nach gleichen, rechtlich aber unabhängigen Betrieben. Das Netzwerk stellt die Grundlage für den Erfolg jedes einzelnen Systempartners dar - und wirft, da als solches der Rechtsdogmatik unbekannt, spezifische Fragen auf: Wie können Franchisenehmer vorgehen, die aufgrund von Qualitätsunterschreitungen eines anderen Teilnehmers Umsatzeinbußen erleiden? Wem sind Erträge zuzuordnen, die auch aufgrund der Größe des Netzwerkes generiert worden sind? Die Arbeit behandelt rechtsvergleichend das Konstrukt eines Franchise-Netzwerkes und die wichtigsten damit verbundenen Problemstellungen vor dem Hintergrund des deutschen Rechts, sowie des englischen, als bedeutendste europäische Common-Law-Rechtsordnung.

Katharina Lubitzsch studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, (1. Staatsexamen 2009) sowie den Universitäten Aberdeen und Cape Town (LL.M. 2011). Nach dem Referendariat beim Kammergericht Berlin - mit Stationen beim BMWi, Referat Prozessführung vor den Europäischen Gerichten, sowie in New York, Ständige Vertretung Deutschlands bei den VN - legte sie 2013 ihr 2. Staatsexamen ab. Sie promovierte bei Professor Dr. Dr. Stefan Grundmann an der Humboldt-Universität zu Berlin rechtsvergleichend zu Franchise-Netzwerken. Seit 2014 ist Katharina Lubitzsch in Berlin als Rechtsanwältin zugelassen und berät zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht.