Arbeitnehmerüberlassung durch Wohlfahrtsverbände. Ist Gemeinnützigkeit drin, wo Gemeinnützigkeit drauf steht?

von: Sven Rosenhauer

GRIN Verlag , 2016

ISBN: 9783668322233 , 34 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Arbeitnehmerüberlassung durch Wohlfahrtsverbände. Ist Gemeinnützigkeit drin, wo Gemeinnützigkeit drauf steht?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Recht für Non-Profit Manager, Sprache: Deutsch, Abstract: Das arbeitsmarktpolitische Modell der Arbeitnehmerüberlassung steht zunehmend im Mittelpunkt arbeitsrechtlicher, politischer und sozialer Diskussionen - vor allem wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Leiharbeitnehmern. Die vorliegende Arbeit knüpft genau an diese Diskussion an und untersucht den unternehmerischen Umgang mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrument der Arbeitnehmerüberlassung und der sich daraus ergebenden Schutzbedürftigkeit der Leiharbeitnehmer. Insgesamt ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern für viele Unternehmen ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument geworden, um flexibel auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren zu können. Das Modell Arbeitnehmerüberlassung ist für die Dynamik des Arbeitsmarktes von wesentlicher Bedeutung geworden, denn es bietet vor allem arbeitslosen Bürgern eine Chance auf ein sozial abgesichertes Beschäftigungsverhältnis: Auch eine Arbeitnehmerüberlassung verschafft in der Regel volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und gibt Perspektiven. Ein Großteil der Leiharbeitnehmer wechselt anschließend in ein, wenn auch nur mittelfristiges, aber dennoch festes Arbeitsverhältnis. Am Modell der Arbeitnehmerüberlassung bedienen sich mittlerweile nahezu alle Branchen - von Banken, Handwerks- und Handelsunternehmen über medizinische und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime. So kam es, dass derzeit in Deutschland mehr als eine Million Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Zwischen 2003 und 2008 war fast jedes zehnte neu entstandene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis. Bei der öffentlichen Diskussion um die Frage 'Arbeitnehmerüberlassung - Chance oder Missbrauch' wird häufig kritisch auf die Motive sowohl der Verleiher als auch der Entleiher von Arbeitnehmern geschaut.