Der Diskussionsentwurf zur 'Großen Investmentsteuer-Reform'. Mögliche Auswirkungen auf die Beratungspraxis

von: Jan Borowitz

GRIN Verlag , 2016

ISBN: 9783668271814 , 48 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 18,99 EUR

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Der Diskussionsentwurf zur 'Großen Investmentsteuer-Reform'. Mögliche Auswirkungen auf die Beratungspraxis


 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Westküste Heide, Sprache: Deutsch, Abstract: Das im Jahre 2003 eingeführte Investmentsteuergesetz fasst die bis dahin geltenden steuerlichen Regelungen des Kapitalanlagegesetzes für inländische Investmentfonds und die steuerlichen Regelungen für ausländische Investmentfonds aus dem Auslandsinvestmentgesetz zusammen. Der Gesetzgeber reagiert mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung auf EU-rechtliche Risiken, die aus den EuGH-Entscheidungen in den Fällen Santander und Emerging Markets resultieren. Daneben möchte der Gesetzgeber mit dem InvStG-E Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung einschränken, den administrativen Aufwand abbauen und diverse Systemfehler des geltenden Rechts korrigieren. Dabei wird nicht auf die Fortentwicklung der bestehenden Regelungen, sondern vielmehr auf die Schaffung eines neuen Besteuerungssystems seitens des Gesetzgebers gesetzt. Die mit dem Wechsel des Besteuerungssystems einhergehenden, grundlegenden Änderungen für Investoren und Investmentvermögen bedingen eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Relevanz wird dabei von der Tatsache unterstützt, dass sich seit 2004 das von der Deutschen Investmentbranche verwaltete Vermögen mehr als verdoppelt hat. Diese Arbeit befasst sich zunächst mit der Darstellung der geltenden und angestrebten Regelungen. Dabei erfolgen eine Auseinandersetzung mit dem aktuellen Diskussionstand und die Bewertung der Regelungen aus dem InvStG-E aus beratungspraktischer Perspektive. Im Ergebnis soll eine Bewertung des InvStG-E bezüglich der vom Gesetzgeber selbst gestellten Zielstellungen erfolgen und die für die Beraterpraxis entscheidende Rechtssicherheit der neuen Regelungen beurteilt werden.