Die RAF und der Labelling Approach. Unterschiede zwischen Selbst- und Fremdbeschreibung

von: Alexander Schmitt

GRIN Verlag , 2016

ISBN: 9783668231276 , 19 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 13,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die RAF und der Labelling Approach. Unterschiede zwischen Selbst- und Fremdbeschreibung


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziologie - Kommunikation, Note: 1,7, Universität Trier, Veranstaltung: Soziologische Gegenwartsanalyse - Terroristische Kommunikation, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit geht es darum, inwiefern der sogenannte Labeling-Approach auf den Fall der Rote Armee Fraktion anzuwenden ist. Inwiefern spiegelt die Bezeichnung der RAF als 'Terroristen' ein soziales Konstrukt wider, beziehungsweise welche Unterschiede bestehen zwischen der Selbst- und Fremdbeschreibung der RAF? Die Hausarbeit gliedert sich wie folgt: In einem ersten Punkt wird auf den Begriff des Terrorismus eingegangen, um sodann einen deskriptiven Kern 'herauszuschälen'. Dann wird der Frage nachgegangen, inwiefern die RAF unter diesen Begriff einzuordnen ist, bzw. überhaupt eingeordnet werden kann. In einem dritten Punkt wird der Labeling-Ansatz vorgestellt und mit ihm Terrorismus als Zuschreibung begriffen. Darauffolgend soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern die RAF versucht hat, das Etikett 'Terrorismus' an den Staat zurückzugeben, bzw. wie es sich mit der Selbstbeschreibung als 'Stadtguerilla' und der Fremdbeschreibungen seitens des Staates verhalten hat. Grundlage der Selbstbeschreibung ist das sogenannte 'Konzept der Stadtguerilla'. Aus diesem wird direkt zitiert und, was die damit einhergehenden Vorstellungen der eigenen Legitimation anbelangt, auf Sekundärliteratur von Münkler zurückgegriffen. Zuerst erfolgt die Darstellung der Selbstbeschreibung der RAF, woraufhin anhand der staatlichen Reaktionen im sogenannten 'Deutschen Herbst' deutlich werden soll, inwiefern der Staat die RAF als Terroristenorganisation gebrandmarkt und ihnen verfassungsmäßig verbriefte Rechte vorenthalten hat. Grundtenor ist, dass Terrorismus immer als Zuschreibung zu betrachten ist, sowohl seitens des Staates als auch von Seiten der RAF an den Staat. Angefangen sei mit Bemerkungen zum Begriff des Terrorismus.