Verfassungsfragen der dualen Krankenversicherung.

von: Udo Steiner

Duncker & Humblot GmbH, 2015

ISBN: 9783428547173 , 109 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 59,90 EUR

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Verfassungsfragen der dualen Krankenversicherung.


 

Die deutsche Grundentscheidung für ein Nebeneinander von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) bleibt über die Wahlen des deutschen Bundestages hinaus ein Großthema der sozial- und gesundheitspolitischen Diskussion. Diese Diskussion kann ohne die verfassungsrechtliche Sicht nicht geführt werden. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 hat einen modus vivendi zwischen den beiden Versicherungsformen gefunden, insbesondere durch die Einführung des sog. Basistarifs, dessen Verfassungsmäßigkeit Gegenstand des Urteils des BVerfG vom 10. Juni 2009 (BVerfGE 123, 186) war. Der Verfasser versucht, dieses Urteil und dessen Kernaussagen daraufhin zu analysieren, ob eine Veränderung des gesetzlichen status quo zu Lasten der PKV und insbesondere die Ersetzung des dualen Systems durch eine Einheitsversicherung auf verfassungsrechtliche Hindernisse kompetenzieller und grundrechtlicher Art stößt. In einem weiteren Teil der Untersuchung geht der Verfasser der Frage nach, welche verfassungsrechtlich zulässigen Optionen für eine Weiterentwicklung des dualen Systems bestehen. Dazu gehören ganz besonders die Möglichkeiten einer Erweiterung der Mobilität von Versicherten und Versicherungsnehmern zwischen den Systemen von GKV und PKV und der Versicherungsnehmer innerhalb der PKV.

Udo Steiner, geb. 1939 in Bayreuth; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Erlangen, Köln und Saarbrücken. Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg. Von 1973 bis 1979 o. Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld; von 1979 bis 2007 Inhaber des Lehrstuhls für »Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungslehre« an der Universität Regensburg. 1995 bis 2007 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Übernahme der Funktion eines Ombudsmann bei der Deutschen Bahn AG (seit 2008). Vorsitz in Kommissionen des DOSB (seit 2008). Vorsitzender des Ständigen Schiedsgerichts der deutschen Fußball-Bundesligen (seit 2008). Vorsitz des Expertenforums »Zukunft der niedergelassenen Ärzte und Sicherheit der Patienten« des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (2008); Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik (2009-2013).