Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft. - Unter besonderer Berücksichtigung der Einflüsse der deutschen Gesamthandslehre und des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf die Rechtsgemeinschaften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

von: Christopher Schmidt

Duncker & Humblot GmbH, 2015

ISBN: 9783428546411 , 302 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft. - Unter besonderer Berücksichtigung der Einflüsse der deutschen Gesamthandslehre und des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf die Rechtsgemeinschaften des Bürgerlichen Gesetzbuches.


 

Nicht erst mit der Aufnahme des germanischen Rechtsprinzips der Gesamthandsgemeinschaft in das von einem römisch-rechtlichen Eigentumsbegriff geprägte BGB bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen den hergebrachten Gemeinschaftsformen, Bruchteilsgemeinschaft und Juristischer Person, einzuordnen. Im Zuge der »Weißes Ross«-Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR hat man sich in Rechtsprechung und Literatur von dem dogmatischen Streit weitestgehend gelöst und sich auch in der Folge bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich auf das Argument der Sachgerechtigkeit zurückgezogen. Neben der Widerlegung der Sachgerechtigkeitsargumente des BGH versucht die Untersuchung im Kern, die Diskussion um die dogmatische Einordnung des Gesamthandsprinzips in den römisch-rechtlichen Eigentumsbegriff des BGB wieder in den Vordergrund zu rücken und auf diesem Wege die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft zu begründen.

Christopher Schmidt studierte von 2008 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung legte er im Arbeitsrecht ab. Ab 2009 war er zunächst als studentische, nach der Ersten Staatsprüfung im Oktober 2012 als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Verfahrensrecht, Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, tätig. Seit 2013 ist er zudem wissenschaftliche Hilfskraft im Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Gesamthandsrecht. In diesem Themenkreis wurde er im Jahre 2015 von der Universität zu Köln promoviert.