Die Nebenfolge im System strafrechtlicher Sanktionen. - Eine Untersuchung zur Dogmatik der Nebenfolge sowie zur Einordnung von Normen als Nebenfolge.

von: Sebastian Sobota

Duncker & Humblot GmbH, 2015

ISBN: 9783428546206 , 273 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 89,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Nebenfolge im System strafrechtlicher Sanktionen. - Eine Untersuchung zur Dogmatik der Nebenfolge sowie zur Einordnung von Normen als Nebenfolge.


 

Zwischen Strafen und Maßregeln enthält das StGB eine weitere Sanktion, die unter dem unscheinbaren Titel »Nebenfolgen« firmiert: In den §§ 45 ff. ist der zeitweise Verlust von Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und Stimmrecht geregelt. Im Nebenstrafrecht finden sich zahlreiche weitere solcher Rechtsverluste, die den Straftäter mitunter stärker als die Strafe selbst belasten und es jedes Jahr tausendfach tun. Gleichwohl sind die Konturen der Nebenfolge weitgehend unklar. Die Arbeit hat deshalb zum Ziel, sowohl die allgemeine Rechtsnatur der Nebenfolge zu klären als auch etwas Licht ins Dunkel der nebenstrafrechtlichen Nebenfolgen zu bringen. Ausgehend von der Entstehungsgeschichte des § 45 wird eine neue abgrenzungsfähige Definition der Nebenfolge entwickelt, wobei verschiedene als Nebenfolge diskutierte Normen neu eingeordnet werden. Darüber hinaus erörtert der Autor allgemeine Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Eintritt von Nebenfolgen. Den Abschluss bildet eine kriminalpolitische Betrachtung. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Peregrinus-Stiftung 2015.

Sebastian Sobota studierte nach Abitur und Zivildienst ab dem Jahr 2005 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit Schwerpunkt Strafrecht/Kriminologie und legte die erste juristische Prüfung im Jahr 2010 ab. Seitdem ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Professor Erb, ebenfalls an der Johannes Gutenberg-Universität, mit Nebentätigkeiten am kriminologischen Lehrstuhl und bei einem Strafverteidiger. Im März 2014 begann er das Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden. Seine Dissertation wurde 2015 mit dem Förderpreis der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.