Anwaltspflichten und Mediation. - Zu der Haftung des Parteianwalts zwischen der Rechtsferne der Mediation und der Rechtsbindung des Rechtsanwalts - zugleich eine Darstellung aktueller Rechtsfragen der Mediation.

von: Alexander Längsfeld

Duncker & Humblot GmbH, 2015

ISBN: 9783428545704 , 336 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

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Anwaltspflichten und Mediation. - Zu der Haftung des Parteianwalts zwischen der Rechtsferne der Mediation und der Rechtsbindung des Rechtsanwalts - zugleich eine Darstellung aktueller Rechtsfragen der Mediation.


 

Die Mediation ist in aller Munde: Gesetzgeber, Justiz, Rechtsanwälte und Mediatoren beschäftigen sich in vielfältiger Art und Weise mit der Mediation und verhelfen ihr zu einer immer größeren Verbreitung. Dabei bringt die Durchführung einer Mediation für den Rechtsanwalt, der eine Partei in der Mediation berät, eine bedeutende Frage mit sich: Ist der Rechtsanwalt aufgrund seiner Rolle als Rechtsberater verpflichtet, sich mit der Rechtsberatung in die - ansonsten auch als »rechtsfern« bezeichnete - Mediation einzubringen oder aus rechtlichen Erwägungen seinem Mandanten sogar von dem Abschluss von in der Mediation verhandelten Vergleichen abzuraten? Die Antwort auf diese Frage hat unmittelbare haftungsrechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwalt. Der Autor untersucht umfassend die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Haftung des Rechtsanwalts und entwickelt daraus eine Systematik der Pflichten und der Haftung des Rechtsanwalts in der Mediation.

Alexander M. H. Längsfeld, geb. 1984, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Seine Erste Juristische Prüfung absolvierte er 2009. Er arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht der Universität Regensburg (Prof. Dr. Herbert Roth). Eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator schloss er 2010 ab. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2011 folgte im Jahr 2014 die Promotion. Seither ist er als Rechtsanwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht bei Kirkland & Ellis International LLP tätig.