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Richterliche Pflichten und Haftung beim Prozessvergleich der ZPO.
Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, welche Pflichten für den Richter gelten, wenn die Parteien eines Rechtsstreits einen Prozessvergleich schließen. Da der Regelungsumfang zum Prozessvergleich in der ZPO gering ist, wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob im Wege der direkten oder analogen Anwendung anderer Vorschriften Rückschlüsse für die richterlichen Prüfungspflichten gezogen werden können. Außerdem wird die mögliche Haftung des Richters beim Prozessvergleich behandelt.
Lennart Friedemann Schramm, geb. 1983, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau, der University of Western Australia und der Humboldt-Universität zu Berlin. Neben dem Referendariat beim Kammergericht Berlin war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Nach dem 2. Staatsexamen erwarb er 2012 den Master of Law (LL.M.) an der University of Cambridge (Wolfson College). Im Anschluss verfasste er seine Dissertation, die von Prof. Dr. Wolfgang Hau betreut wurde. Der Autor ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig.
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