Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten.

von: Thomas Ressmann

Duncker & Humblot GmbH, 2014

ISBN: 9783428544974 , 328 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 89,90 EUR

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Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten.


 

Macht ein Gläubiger eine vom Schuldner bestrittene Forderung geltend und würde das Bestehen dieser Forderung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (sog. »Krisenbegriffe« im strafrechtlichen Sinne) führen, entstehen erhebliche Konflikte. Das Strafrecht hält (neben dem Zivilrecht) zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags an. Zudem stehen bestimmte Handlungen nach Eintritt der »Krise« unter Strafe. Der Schuldner muss demnach wissen, wie er mit einer von ihm bestrittenen Verbindlichkeit umzugehen hat, wenn er prüft, ob er sich in der »Krise« befindet. Es wird aufgezeigt, dass es sich hierbei um ein Problem des subjektiven Tatbestandes handelt. Geschäftsleitern werden Leitlinien zur Ansetzung streitiger Verbindlichkeiten gegeben. Wie bestrittene Verbindlichkeiten im Strafrecht zu behandeln sind, lässt sich nur erörtern, wenn zunächst die Auslegung der Krisenbegriffe und deren Verhältnis zu den gleichlautenden »Eröffnungsgründen« im Insolvenzrecht feststehen. In diesem Teil wird die sog. funktionale Akzessorietät dogmatisch hergeleitet. Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2014 der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.

Thomas Ressmann, geboren 1984, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften in München, wo er anschließend auch das Referendariat absolvierte und im Jahr 2012 die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegte. Neben Studium und Referendariat war er für eine überregionale Insolvenzverwalterkanzlei tätig. Während der Erstellung seiner Dissertation war er Tutor im Rahmen des Grundkurses Strafrecht. 2014 erfolgte die Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität. Thomas Ressmann arbeitet seit 2013 in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Finanzierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht.