Warum Erbrecht? - Das Vermögensrecht des Generationenwechsels in funktionaler Betrachtung

Warum Erbrecht? - Das Vermögensrecht des Generationenwechsels in funktionaler Betrachtung

von: Anatol Dutta

Mohr Siebeck , 2014

ISBN: 9783161527296 , 702 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 114,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Warum Erbrecht? - Das Vermögensrecht des Generationenwechsels in funktionaler Betrachtung


 

Die Arbeit behandelt aus rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive die Frage nach dem Sinn und Zweck des Erbrechts und seiner Ausgestaltung. Anlass sind Vermögensbindungsmechanismen, die es dem Einzelnen zunehmend gestatten, sein Vermögen dem Erbrecht zu entziehen: Die privatnützige Stiftung in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und in einer wachsenden Zahl weiterer kontinentaler Rechtsordnungen, aber auch der dynastic trust in den Vereinigten Staaten und zahlreichen offshore-Jurisdiktionen ermöglichen es dem Vermögensinhaber, sein Vermögen generationenübergreifend eigenen Regeln - einem privaten Erbrecht - zu unterwerfen. Diese Mechanismen unterscheiden sich im Ergebnis kaum von längst überwunden geglaubten Rechtsinstituten wie dem deutschen Familienfideikommiss oder dem entail bzw. strict settlement des common law. Anatol Dutta untersucht, ob das Erbrecht (einschließlich des Erbschaftsteuerrechts) heute noch Funktionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Familie erfüllen kann, und auf welche Weise diese Funktionen durch Grenzen einer generationenübergreifenden Vermögensbindung geschützt werden können. Das Werk wurde als eines der 'Juristischen Bücher des Jahres' 2015 ausgewählt. '[...] scharfsinnige Analysen, die den Leser weit über den üblichen Verständnishorizont erbrechtlicher Zusammenhänge hinausführen. [...] Ihr Autor schöpft aus einem reichen Fundus rechtsvergleichender, historischer und interdisziplinärer Kenntnisse. Er argumentiert mit Umsicht und Bedacht und dies in einer leicht zugänglichen, von üblichen juristischen Manierismen [...] freien Sprache.' (NJW 41/2105, 3015)

ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.