Die Verweisung auf Mehrrechtsstaaten im deutschen Internationalen Privatrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Verweisung auf die Vereinigten Staaten von Amerika

Die Verweisung auf Mehrrechtsstaaten im deutschen Internationalen Privatrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Verweisung auf die Vereinigten Staaten von Amerika

von: Vincent Schröder

Mohr Siebeck , 2007

ISBN: 9783161513770 , 443 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 104,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Verweisung auf Mehrrechtsstaaten im deutschen Internationalen Privatrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Verweisung auf die Vereinigten Staaten von Amerika


 

Gegenstand des Internationalen Privatrechts ist die Bestimmung des anwendbaren Sachrechts, insbesondere auf Sachverhalte mit einer tatsächlichen Verbindung zu mehreren staatlichen Rechtsordnungen. Spezielle kollisionsrechtliche Fragen werden aufgeworfen, wenn das zur Anwendung berufene staatliche Recht nicht einheitlich gestaltet ist, sondern verschiedene Teilrechtsordnungen mit lokalem, personalem oder temporalem Anwendungsbereich aufweist. Nach einer grundlegenden typologischen Betrachtung derartiger Mehrrechtsstaaten befasst sich Vincent Schröder mit den weitgehend kontroversen Grundsätzen der Verweisung auf gespaltene Rechtsordnungen im deutschen Recht, vor allem nach Art. 4 Abs. 3 EGBGB. Er arbeitet die Prinzipien der Verweisung des deutschen Internationalen Privatrechts auf Mehrrechtsstaaten heraus und betrachtet anschließend den weiteren Verlauf einer solchen Verweisung am Beispiel der USA. Dazu erläutert er die zahlreichen theoretischen Ausprägungen des US-amerikanischen Kollisionsrechts in Zusammenhang mit der so genannten 'conflicts revolution' und dem heute weit verbreiteten 'Second Restatement of Conflict of Laws'. Diese stellt er dem kontinentaleuropäischen Kollisionsrecht kritisch gegenüber, um dem Leser insbesondere im Rahmen einer Gesamtverweisung den Umgang mit den fremden Rechtsgrundsätzen zu erleichtern. Abschließend zeigt der Autor den Verlauf der Verweisung des deutschen Kollisionsrechts auf das US-amerikanische Recht anhand verschiedener Anknüpfungsgegenstände, unter anderem aus dem internationalen Familien-, Vertrags-, Gesellschafts- und Deliktsrecht.

Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg; 2004 Promotion; seit 2005 Tätigkeit als Rechtsanwalt.