Die Haftung des Verkäufers für mangelbedingte Schäden - Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem und griechischem Recht

Die Haftung des Verkäufers für mangelbedingte Schäden - Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem und griechischem Recht

von: Katerina Stringari

Mohr Siebeck , 2007

ISBN: 9783161513695 , 286 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 69,00 EUR

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Die Haftung des Verkäufers für mangelbedingte Schäden - Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem und griechischem Recht


 

Katerina Stringari untersucht rechtsvergleichend die Schadensersatzhaftung des Verkäufers für mangelbedingte Schäden, die in Deutschland wie in Griechenland anlässlich der Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (RL 1999/44 EG) reformiert wurde. Diese Haftung stellt sich in beiden Rechtsordnungen primär als eine Haftung wegen Verletzung der Pflicht zur sachmangelfreien Leistung, also der sog. Leistungspflicht dar. Andererseits besteht nach beiden Rechtsordnungen neben dieser Haftung eine Haftung wegen Verletzung einer Schutzpflicht. Im Mittelpunkt der Untersuchung des deutschen Rechts steht die dogmatische Einordnung der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung, die als Erfolgshaftung mit Entlastungsmöglichkeit betrachtet wird. Anschließend untersucht sie die Haftung wegen Verletzung einer Schutzpflicht, die für mangelbedingte Schäden neben der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung eingreift, sich allerdings als reine Verschuldenshaftung darstellt. Auch für das griechische Recht werden die Grundprinzipien der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung und der Haftung wegen Schutzpflichtverletzung untersucht. Im Zentrum des Interesses steht hier die Ausgestaltung der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung, nach welcher das Verschulden des Verkäufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache - anders als im deutschen Recht - nicht vermutet wird. Von zentraler Bedeutung ist auch die Frage der Konkurrenz zwischen der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung und der Haftung wegen Schutzpflichtverletzung, da im griechischen Recht wegen des besseren Deliktsschutzes ein Rückgriff auf letztere Haftung nicht notwendig ist.

Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften in München; 2006 Promotion; Referendarin in einer Kanzlei in Athen.