Die Aufrechnung im System der privaten Krankenversicherung

von: Tobias Mandler

Verlag Versicherungswirtschaft, 2016

ISBN: 9783862984039 , 632 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 79,99 EUR

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Die Aufrechnung im System der privaten Krankenversicherung


 

Seit der Novellierung des Krankenversicherungsrechts 2008 ist die Aufrechnung für Versicherer und Versicherungsnehmer ein zunehmend attraktives Mittel der Forderungstilgung geworden. Beitragsschulden und Leistungsverpflichtung stehen sich im Grundsatz als gleichartige Forderungen aufrechenbar gegenüber und können so eine gegenseitige Wettschlagung finden. Allerdings ist die Mehrzahl krankenversicherungsrechtlicher Forderungen dem Verdikt der Unpfändbarkeit unterworfen und daher an sich einer Befriedigung durch eine Aufrechnung nicht zugänglich. Hierzu macht der bisher kaum dogmatisch durchdrungene und in seiner Zweckbegründung oft unterschätzte § 394 Satz 2 BGB eine Ausnahme zugunsten der privaten Krankenversicherer und gesteht diesem damit weitreichend nutzbare Möglichkeiten zu. Die Arbeit geht zur Erläuterung der bestehenden Rechtslage verschiedenen dogmatisch und praktisch relevanten Fragestellungen nach. So findet die Aufrechnung ihre erstmalige dogmatische Rechtsnaturbestimmung unter dem Blickwinkel der herrschenden Exklusivitätsthese in Bezug auf Gestaltungs-, Selbsthilfe- und Einrederechte. Daneben wird das novellierte System der privaten Krankenversicherung im Hinblick auf die in der Praxis relevantesten Tarife und Forderungen erläutert. Es zeigt sich, dass vorhandene Argumentationsmuster mitunter deutlich zu kurz greifen und die Aufrechnung in der privaten Krankenversicherung einer pauschalen und unreflektierten Aussage nicht zugänglich ist. Erforderlich ist vielmehr ein systemorientierter Blickwinkel auf dem Boden juristischer Methodik und Dogmatik.

Die Arbeit richtet sich aufgrund ihrer Dreiteilung sowohl an Wissenschaftler, als auch an Krankenversicherer, Unternehmensjuristen, Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälte und Mitarbeiter der BaFin.

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