Das Konzept der Familie in Hegels 'Rechtsphilosophie'

von: Nils Gantner

GRIN Verlag , 2016

ISBN: 9783668155947 , 28 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Das Konzept der Familie in Hegels 'Rechtsphilosophie'


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Philosophie), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Absicht der vorliegenden Arbeit ist es, Hegels Konzeption der Familie, wie sie in der 'Rechtsphilosophie' (1820) entwickelt wird, herauszuarbeiten. Dabei wird es erforderlich sein, einige Termini seiner Terminologie zu klären, wie z.B. Sittlichkeit, bürgerliche Gesellschaft, Begriff, Idee, Geist, Wille usw. Erst dadurch kann sich ein Verständnis dessen einstellen, was Hegel unter Familie bzw. unter dem Begriff der Familie versteht. Diese wird als erstes Moment der Sittlichkeit bei ihm begriffen. Das zweite ist die bürgerliche Gesellschaft und das dritte der Staat. Aufgabe wird es nicht nur sein, die Differenz zwischen diesen verschiedenen Ebenen aufzuzeigen, sondern auch ihre Gemeinsamkeiten. Neben der 'Rechtsphilosophie' soll zudem auf einige andere Texte Hegels, wie der 'Enzyklopädie' oder der 'Vorlesung zur Rechtsphilosophie' Bezug genommen werden, um ein breiteres Verständnis dieses Themas zu ermöglichen. Es soll vor allem gezeigt werden, warum die Konzeption der Familie mit der Philosophie des Geistes bei ihm verbunden ist. Neben der Berücksichtigung einiger relevanter Positionen aus der deutsch-niederländischen Hegel-Forschung zu diesem Thema wie der von Lu De Vos (2006) beispielsweise, soll zudem ein kurzer Blick auf die eines französischen Hegel-Spezialisten geworfen werden. Die Wahl fällt hierbei auf Jacques Derrida, und zwar deshalb, da er sich in seinem Buch Glas (Totenglocke, dt. 2006) mit der Thematik der Hegelschen Familie auf scharfsinnige Weise auseinandergesetzt hat. Es soll auf einige Stellen aus seinem Buch eingegangen werden, ohne allerdings den Anspruch zu erheben, jeden der dort behandelten Aspekte ausführlich gerecht werden zu können.