Die rechtliche Verfassung des Vorstands der AG

Die rechtliche Verfassung des Vorstands der AG

von: Robert Thamm

BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, 2010

ISBN: 9783830520863 , 399 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 59,00 EUR

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Die rechtliche Verfassung des Vorstands der AG


 

Der Vorstand ist als das Leitungs- und Geschäftsführungsorgan der Aktiengesellschaft das für das Geschick der Gesellschaft wichtigste Organ. Zugleich finden sich im Aktienrecht jedoch nur wenige ausdrückliche Vorschriften für seine Binnenorganisation. Diese Arbeit erörtert für den mehrgliedrigen Vorstand, welche Konsequenzen sich aus diesen Vorschriften ergeben und welche ungeschriebenen Regeln darüber hinaus gelten. Dabei wird besonderes Augenmerk auf den Charakter des Vorstands als Kollegialorgan gelegt und auf die auch für andere Kollegialorgane geltenden Merkmale des Kollegialprinzips zurückgegriffen. Damit möchte das Buch nicht nur zur wissenschaftlichen Diskussion beitragen, sondern auch den Praktiker unterstützen.°°Einen Schwerpunkt legt die Arbeit auf die Geschäftsverteilung der Vorstandsaufgaben innerhalb des Vorstands und auf nachgeordnete Ebenen. Die zwingend in die Gesamtzuständigkeit des Vorstands fallenden Aufgaben und die Interaktion der Vorstandsmitglieder bezüglich der ihnen zur Einzelzuständigkeit zugewiesenen Aufgaben werden erörtert. Im Rahmen der Geschäftsverteilung auf nachgeordnete Ebenen werden insbesondere die Gestaltungsgrenzen bei der Errichtung von Executive Committees und deren Willensbildung untersucht. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der für die Willensbildung des Vorstands geltenden Regeln. Dabei werden die Rolle des Vorstandsvorsitzenden und seine Stellung gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern betrachtet sowie gängige Instrumente der Willensbildung wie der Stichentscheid oder das unzulässige Vetorecht diskutiert. Eingegangen wird ferner auf die sich im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Organisation stellenden Haftungsfragen, insbesondere auf die Anwendbarkeit der Business Judgment Rule in solchen Fällen, sowie auf die Anwendung des Kollegialprinzips auf den Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren der SE.