Rechtsschutz im Umweltrecht.

von: Michael Kloepfer

Duncker & Humblot GmbH, 2014

ISBN: 9783428544936 , 197 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 89,90 EUR

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Rechtsschutz im Umweltrecht.


 

Oft kommen umweltrechtliche Konflikte vor die Verwaltungsgerichte. Umweltrecht wird durch Richter ausgelegt, konkretisiert und fortentwickelt. Gerade für den Sachbereich des Umweltschutzes hat das europäische Recht tiefgreifende Veränderungen im deutschen Verwaltungsprozessrecht gefordert: Die umfassende Umweltverbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde etabliert. Doch die Herausforderungen an das Umweltprozessrecht der Zukunft gehen darüber hinaus: So fordert das europäische Recht Veränderungen bei der gerichtlichen Geltendmachung von Verfahrensfehlern. Insbesondere der Energienetzausbau in Folge der »Energiewende« wie auch die Festsetzung von Flugrouten machen das Problem des Rechtsschutzes bei mehrstufigen und hintereinander geschalteten Planungs- und Zulassungsverfahren aktuell. Aber auch die klassische Schutznormlehre ist Veränderungsdruck ausgesetzt: Kann »objektives Recht« durch »Subjektivierung« für den Einzelnen einklagbar gemacht werden? Der Band dokumentiert die hierzu am 7. Februar 2014 vom Forschungszentrum Umweltrecht e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof. em. Dr. Michael Kloepfer veranstaltete Tagung »Rechtsschutz im Umweltrecht«.

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.