Umweltschutz als Rechtsprivileg.

von: Michael Kloepfer

Duncker & Humblot GmbH, 2013

ISBN: 9783428542420 , 203 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

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Umweltschutz als Rechtsprivileg.


 

Wenn etwas besonders schützenswert ist, stellt sich aus rechtspolitischer und juristischer Sicht die Frage danach, wie der Schutz herausgehoben und die damit bezweckte Vorzugsstellung in rechtliche Formen gegossen werden kann. Der besonders wichtige Schutz unserer Umwelt muss sich in einer hervorgehobenen rechtlichen Behandlung von umweltschutzdienlichem Verhalten niederschlagen. Das Umweltrecht bedient sich hierfür unter anderem der indirekten Verhaltenssteuerung durch das Setzen von Anreizen für umweltschützendes Verhalten und für das Unterlassen von umweltbelastendem Verhalten. Solche Anreize können in der Befreiung von allgemeinen Beschränkungen oder Belastungen - schlagwortartig und zugespitzt formuliert: in der Einräumung von Rechtsprivilegien - bestehen. Diese Form der Verhaltenssteuerung findet sich in weiten Teilen des Umweltrechts und darüber hinaus: von Privilegierungen im Umweltabgabenrecht über Benutzungsvorteile und Umweltsiegel hin zu kartell- und haftungsrechtlichen Privilegierungen umweltschutzdienlichen Verhaltens. Der Band dokumentiert die am 19. April 2013 vom Forschungszentrum Umweltrecht e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Leitung von Prof. em. Dr. Michael Kloepfer veranstaltete Tagung »Umweltschutz als Rechtsprivileg«. Die Tagung wurde gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.