Autonome unbemannte bewaffnete Luftsysteme im Lichte des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts. - Anforderungen an das Konstruktionsdesign und Einsatzbeschränkungen.

von: Robin Borrmann

Duncker & Humblot GmbH, 2014

ISBN: 9783428543502 , 321 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 89,90 EUR

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Autonome unbemannte bewaffnete Luftsysteme im Lichte des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts. - Anforderungen an das Konstruktionsdesign und Einsatzbeschränkungen.


 

Die aktuelle militärtechnologische Entwicklung ist von einem Trend zur »Dehumanisierung« geprägt, da der Mensch in Militärkreisen zunehmend als potentielle Fehlerquelle, unnötiger Kostenfaktor und Performance-Killer begriffen wird. Derzeit wird insbesondere die Entwicklung autonomer unbemannter bewaffneter Luftsysteme von militärisch führenden Staaten geprüft. Dies wirft die Fragen auf, ob der Einsatz derartiger Systeme im Lichte des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts zulässig ist und welche Anforderungen sich daraus für das Konstruktionsdesign ergeben. Robin Borrmann legt eine umfassende und praxisnahe rechtliche Analyse vor, die sich strikt an den tatsächlich existierenden staatlichen Bestrebungen und dem derzeitigen Entwicklungsstand autonomer Systeme orientiert und die operationellen Spezifika der luftgestützten Kriegführung in besonderem Maße berücksichtigt. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz autonomer Systeme, trotz der bestehenden technischen Schwierigkeiten in der Umsetzung der völkerrechtlichen Angriffsregeln, nicht per se unzulässig ist. Die Rechtmäßigkeit eines Einsatzes lässt sich vielmehr im Einzelfall in Abhängigkeit vom Autonomiegrad des Systems und dem vorgesehenen Einsatzzweck durch bestimmte vorab einprogrammierte Beschränkungen der Angriffsziele und Angriffsparameter sowie des Einsatzortes gewährleisten. Ein Zwang zur Implementierung einer Interventionsmöglichkeit in das Konstruktionsdesign autonomer Systeme besteht mithin nicht.

Robin Borrmann, Jahrgang 1981, hat an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völkerrecht studiert und dort 2014 promoviert. Von 2006 bis 2007 studierte er am Raoul Wallenberg Institute of Human Rights and Humanitarian Law der Universität Lund (Schweden). In dem Zeitraum 2011 bis 2013 bekleidete er das Ehrenamt des Landeskonventionsbeauftragten des DRK Berlin. Von 2005 bis 2011 war er Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, insb. Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht der Viadrina. Im Rahmen seines Referendariats beim Kammergericht Berlin leistete er 2013 die Verwaltungsstation in der Völkerrechtsabteilung des Bundesministeriums der Justiz ab.