Das Recht auf medialen Neubeginn. - Die »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« als Herausforderung für das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

von: Martin Diesterhöft

Duncker & Humblot GmbH, 2014

ISBN: 9783428542925 , 391 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 99,90 EUR

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Das Recht auf medialen Neubeginn. - Die »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« als Herausforderung für das allgemeine Persönlichkeitsrecht.


 

Das Internet vergisst - von alleine - nichts. Einmal im Internet veröffentlicht, bleiben die den Betroffenen namentlich identifizierenden Informationen dauerhaft abrufbar. Suchmaschinen führen jeden, der den Namen des Betroffenen eingibt, zu ihnen. Wegen dieser »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« fallen sie auch nicht dem natürlichen Vergessen der Mitmenschen anheim. Vielmehr muss der Betroffene befürchten, dass sie ihn womöglich lebenslang wie lange digitale Schatten verfolgen und alle neuen sozialen Kontakte belasten werden. Die Fortentwicklung der eigenen Persönlichkeit wird so erheblich behindert: Einen Persönlichkeitsentwurf umzusetzen, der von den veröffentlichten Informationen abweicht, kann aussichtslos sein. Dieses Risiko lässt es zudem ratsam erscheinen, bei der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unkonventionelles Verhalten zu vermeiden. Martin Diesterhöft zeigt, warum dieser internetspezifischen Gefährdung angemessen nur durch die Anerkennung einer weiteren Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, einem Recht auf medialen Neubeginn, begegnet werden kann. Auch die widerstreitenden (Kommunikations-)Grundrechte werden mit ihrem spezifischen Gehalt für bereits publizierte Inhalte gewürdigt. Berücksichtigt man beides bei der Durchsetzung des Rechts auf medialen Neubeginn in den Formen des Äußerungs-, Datenschutz- und Urheberrechts, wird weder - wie oft befürchtet - »Geschichte getilgt«, noch ein unbeherrschbares Abmahnkostenrisiko geschaffen.

Martin Diesterhöft wurde 1982 in Bonn geboren. Er studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und Aberdeen (UK) mit Schwerpunkt im Recht der Informationsgesellschaft. Anschließend war er bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie - Abt. I (Staatswissenschaft) und Doktorand des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Nach Abschluss der Dissertation wurde er Referendar im Bezirk des Landgerichts Freiburg.