Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG ) auf die Handels- und Steuerbilanz in Unternehmen - Gezeigt an einem Beispiel

von: Jenny Richter

GRIN Verlag , 2015

ISBN: 9783656912231 , 75 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 29,99 EUR

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Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG ) auf die Handels- und Steuerbilanz in Unternehmen - Gezeigt an einem Beispiel


 

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Hochschule Zittau/Görlitz; Standort Zittau, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Begründung zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes in der zweiten Hälfte des Jahres 2004 wurde bereits die Veröffentlichung eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und damit die wohl umfangreichste Reform des Handelsbilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 angekündigt. Die Vorlage des Referentenentwurfs zum BilMoG erfolgte durch das Bundesministerium der Justiz erst am 08.11.2007. Am 21.05.2008 wurde der Regierungsentwurf zum BilMoG mit einigen wesentlichen Änderungen veröffentlicht und schließlich Ende September im Bundestag beraten sowie an den Rechtsausschuss verwiesen, der dann Mitte Oktober tagte. Nach mehrfacher Verzögerung der Reform, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, verabschiedete der Bundestag schließlich am 26.03.2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts. Der Bundesrat stimmte am 03.04.2009 zu. Demnach hat es fast fünf Jahre bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes gedauert. Zahlreiche handelsrechtliche Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte sollen nach dem BilMoG geändert bzw. gestrichen werden. Inwiefern und in welchem Umfang das BilMoG Auswirkungen auf die Steuer- und Handelsbilanz in kleinen und mittelständischen Unternehmen und demzufolge für die Beratertätigkeit von Frau Dr. H. F. hat, soll in dieser Praxissemesterarbeit analysiert sowie dargestellt werden, wobei sich der Umfang auf die wesentlichen Änderungen des BilMoG, bezogen auf die Erstellung des Einzeljahresabschlusses, beschränkt. Auf Änderungen im Bezug auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses wird im Rahmen dieses Beleges nicht eingegangen.