Die Bodenschutzrahmenrichtlinie und die Auswirkungen auf das deutsche Recht - Der Richtlinienentwurf KOM (2006) 232 endgültig des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.09.2006 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änd

von: Verena Stein

BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, 2010

ISBN: 9783830523758 , 79 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 29,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Bodenschutzrahmenrichtlinie und die Auswirkungen auf das deutsche Recht - Der Richtlinienentwurf KOM (2006) 232 endgültig des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.09.2006 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änd


 

Der Bodenschutz soll erstmalig umfassend in einer EG-Richtlinie geregelt werden. Im ersten Teil der Arbeit wird der Richtlinienentwurf im Ganzen untersucht. Dabei wird zunächst der Frage nachgegangen, ob der Boden möglicherweise aktuell schon genügend rechtlichen Schutz auf EU-Ebene erhält. Daran anknüpfend erfolgt die Darstellung von Zielen, Gegenstand und Inhalt des Entwurfs der Bodenschutzrahmenrichtlinie. Sodann wird die Konformität des Entwurfs mit den Anforderungen, die der EG-Vertrag stellt, untersucht. Schließlich wird der Entwurf bewertet. Der zweite Teil der Arbeit prüft die möglichen Auswirkungen der Richtlinie auf das deutsche Bodenschutzrecht. Dabei werden zunächst die kompetenziellen Zuständigkeiten von Bund und Ländern für den Bodenschutz und damit für die Umsetzung der Richtlinie erläutert. Anschließend wird der Inhalt der einzelnen Artikel vorgestellt und Begrifflichkeiten werden geklärt. Anknüpfend an die jeweiligen Artikel werden vergleichbare Regelungen im deutschen Recht gesucht und ebenfalls Begrifflichkeiten geklärt. Zuletzt wird stets die Auswirkung des Artikels auf das deutsche Recht beschrieben und erläutert, wo Änderungsbedarf vorliegt.°°Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen, aber auch an andere, die von den Auswirkungen der Richtlinie betroffen sind. Dabei handelt es sich um diejenigen, die Boden in Anspruch nehmen, aber auch um Behörden, welche die Inanspruchnahme regulieren.