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Börsenhandel in der Rom-I-VO: Die objektive Vertragsanknüpfung für die an Verträgen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO Beteiligten
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Börsenhandel in der Rom-I-VO: Die objektive Vertragsanknüpfung für die an Verträgen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO Beteiligten
Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO betrifft Verträge über Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die innerhalb multilateraler Systeme, also Börsen und funktionsgleichen Handelsplätzen, geschlossen werden. Ungeachtet der Kritik, der Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO wegen seiner vordergründigen Komplexität bisweilen ausgesetzt ist, kann gezeigt werden, dass die Norm ihrem Zweck, Unsicherheiten in Bezug auf das auf Verträge i.S.v. Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO anwendbare Recht zu vermeiden, gerecht wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird zunächst der sachliche Anwendungsbereich der Rom-I-VO im Hinblick auf die Kollisionsregel des Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO beleuchtet. Im Anschluss werden die Kriterien herausgearbeitet, nach denen Verträge als solche i.S.v. Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO zu qualifizieren sind. Als Ergebnis der Untersuchung steht schließlich der Aufschluss über das auf diese Verträge anwendbare Recht.
Denis Donath, L.L.B., wurde 1980 in Lichtenstein geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Zollbeamter entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen in den Bereichen Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft durch Studien weiter auszubauen. D
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