Der Schutz von Genussrechtsinhabern im Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes.

von: Stephan V. Dangelmayer

Duncker & Humblot GmbH, 2013

ISBN: 9783428541263 , 214 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 74,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Der Schutz von Genussrechtsinhabern im Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes.


 

Stephan V. Dangelmayer untersucht erstmals umfassend das Verhältnis von aktien- und zivilrechtlichem Anlegerschutz zu den Anforderungen, die das Kreditwesengesetz an die Anerkennung von Genusskapital als aufsichtsrechtliches Eigenkapital stellt. Wie die Finanzmarktkrise zeigte, sind die Inhaber von Genussrechten aufgrund des Risikocharakters ihrer Anlage, v.a. in Gestalt einer umfassenden Verlustteilnahme, in besonderem Maße gefährdet und daher auf einen effektiven Anlegerschutz angewiesen. In seiner systematischen Darstellung legt der Autor den Schwerpunkt auf praktisch relevante Aspekte, wie die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Genussrechtsbedingungen sowie Beeinträchtigungen des Genussrechts durch Geschäftsführungsmaßnahmen (»Klöckner«) und die Konzernierung des Emittenten. Hierbei arbeitet er zunächst präzise heraus, welche Schutzinstrumentarien Genussrechtsinhabern grundsätzlich zur Verfügung stehen. In einem zweiten Schritt wird sodann jeweils überprüft, ob diese im Geltungsbereich des KWG gleichermaßen Anwendung finden. Indem er den Konflikt von Anlegerschutz zu den Anforderungen an Eigenkapital aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet, gelangt Dangelmayer schließlich zu dem Ergebnis, dass eine Vorrangwirkung des KWG weder besteht noch geboten ist. Insbesondere sperrt die bezweckte Verwendung des Genusskapitals als Eigenkapital nicht die Realisierung von Schadensersatzansprüchen gegen den Emittenten.

Stephan V. Dangelmayer wurde 1985 in Mainz geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen schloss er 2009 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Während des Studiums war er zunächst am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jörg Kinzig und später am Lehrstuhl von Prof. Dr. Mathias Habersack in Tübingen sowie München als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit Oktober 2011 ist er Rechtsreferendar am Landgericht München I.