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Der Rücktritt im Strafrecht. - Eine kritische Analyse von § 24 StGB de lege lata und Überlegungen de lege ferenda.
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Der Rücktritt im Strafrecht. - Eine kritische Analyse von § 24 StGB de lege lata und Überlegungen de lege ferenda.
Mareike Herrmann entwickelt in ihrer Arbeit ausgehend von der derzeitigen Fassung des § 24 StGB einen Reformvorschlag auf der Grundlage einer dualistischen Konzeption von Versuch und Rücktritt. Kernpunkte des Gesetzesvorschlags sind hierbei die gegenüber dem geltenden Recht deutlichere Hervorhebung eines Rücktrittsvorsatzes und der Verzicht auf das Freiwilligkeitsmerkmal. Die Unterscheidung zwischen den drei Rücktrittsvarianten des § 24 Abs. 1 StGB wird eingeebnet. Stattdessen wird verlangt, dass der Versuchstäter sich um die Verhinderung der Tatvollendung bemüht, indem er bewusst eine reelle Rettungschance für das Rechtsgut bereitstellt. Dabei darf er dem zufälligen Erfolgseintritt keinen Raum lassen. Daneben schlägt die Autorin vor, die starre Rechtsfolge der Straflosigkeit durch die Einführung einer obligatorischen Strafmilderung und eines fakultativen Absehens von Strafe zu ersetzen.
Mareike Herrmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln von 2004 bis 2009. Seit 2005 arbeitet sie im Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln, seit 2009 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dr. Claus Kreß LL.M. (Cambridge). Dort wurde sie Ende 2012 promoviert. Zum Veröffentlichungszeitpunkt dieser Arbeit ist sie Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Köln.
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