Heinrich IV. und die Herrschaft der Salier. Eine Antwort auf die Frage der Machtstellung?

von: Teresia Minjoli

GRIN Verlag , 2014

ISBN: 9783656711315 , 18 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Heinrich IV. und die Herrschaft der Salier. Eine Antwort auf die Frage der Machtstellung?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Weltgeschichte - Altertum, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen (Historisches Institut), Veranstaltung: Proseminar: Die Herrschaft der Salier, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein reformtüchtiger Papst, ein hochmütiger König in seiner Politik sehr schwankend und von vielen Ratgebern stets manipuliert sowie viele unzufriedene Bischöfe und Fürsten. So könnte man die Zeit des Investiturstreits zusammenfassen. Doch damit wäre nicht mal annähernd die Regentschaft Heinrichs IV. beschrieben, die den Investiturstreit überwiegend einnahm. Mit dem salischen Herrscher verbindet man zunächst einen ganz bestimmten Begriff: Canossa. Als eines der bedeutendsten Ereignisse des Mittelalters ging der Gang König Heinrichs IV. durch Schnee und Kälte nach Canossa in die Geschichte ein. Die Einen verbinden dieses einschneidende Ereignis mit großer Schmach und Niederlage, andere wiederum sehen den Gang nach Canossa als politisch durchaus klugen Schachzug, der dem König letztendlich zur Kaiserkrönung verhalf. Doch was des Königs Buße vorausging ist nicht weniger von Bedeutung. Im Gegenteil, ohne die Exkommunikation Heinrichs IV. durch Papst Gregor VII. hätte diese Zäsur womöglich niemals stattgefunden. Ein Ausschluss aus der Kirchengemeinde aufgrund sozialen oder politischen Fehlverhaltens war alles andere als ungewöhnlich, jedoch war niemals zuvor ein deutscher König exkommuniziert worden. Als Teil einer ganzen Kette von Ereignissen gehört sie zu den bekanntesten Geschichten des Mittelalters, die ihre Wurzeln tief im Investiturstreit hat. Im Kampf um die Vorherrschaft, waren sich weltliche Macht und Kirche - wenn man es mit modernem politischem Verständnis ausdrückt - nur selten über ihren Zuständigkeitsbereich einig.