Reichsexekution gegen Preußen - der 20. Juli 1932

von: Christoph Wowtscherk

GRIN Verlag , 2008

ISBN: 9783638060646 , 18 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Reichsexekution gegen Preußen - der 20. Juli 1932


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Historisches Institut), Veranstaltung: Die Weimarer Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Weimarer Republik galt Preußen als 'Bollwerk der Demokratie': Hier gab es meist stabile Regierungen auf demokratischer Mehrheitsbasis, der Beamtenapparat wurde nach dem Kapp-Putsch demokratisch umgestaltet. Somit herrschte über fast der gesamten Dauer der Republik über zwei Drittel des Reichsgebietes eine feste, demokratische Regierung. Ihr gegenüber stand die Reichsregierung. Sie wollte das ganze Reich beherrschen, war aber auf die preußische Regierung zur Durchführung ihrer Anweisungen angewiesen. Als zum Ende der Republik zunehmend rechte Strömungen die Reichspolitik bestimmte, wuchs dieser Gegensatz zu einer Spannung heraus. Dieser Konflikt wurde am 20. Juli 1932 dahingegen gelöst, dass mit Hilfe einer Einsetzung eines Reichskommissars Preußen und das Reich quasi gleichgeschaltet wurden. Um die ausdauernden Bemühungen der Papenregierung, Preußen unter seine Kontrolle zu bringen, zu veranschauliche, sollen zunächst detailliert die Ereignisse beginnend mit der Änderung der Geschäftsordnung des preußischen Landtags bis einschließlich des 20. Julis geschildert werden. Im Anschluss daran wird der Frage, warum die abgesetzte Regierung keinen gewaltsamen Widerstand leistete, Beachtung geschenkt. Zum Schluss sollen kurz die Folgen der Reichsexekution dargestellt werden. Diese Arbeit will besonderen Augenmerk auf die Motive Papens legen. Der sog. Preußenschlag, wie die gesamte Epoche der Weimarer Republik, ist Gegenstand zahlreicher Publikationen gewesen. Die angegebene Literatur soll nur einen Einblick geben. Am 24. April 1932 standen in Preußen Landtagswahlen an. In der Befürchtung, die Wahl könne eine relative Mehrheit der äußersten Rechten und somit einen NSDAP- Ministerpräsident ergeben, änderte die Regierung Braun am letzten Sitzungstag des Parlamentes am 12. April die Geschäftsordnung des Landtages . Bisher hatte es in Paragraph 20 'Der Landtag wählt mit verdeckten Stimmzetteln den Ministerpräsidenten' in den Absätzen eins und zwei geheißen: '[...]Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl [...]'. Das heißt nichts anderes, als das im ersten Wahlgang zur Ministerpräsidentenwahl die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, im zweiten jedoch nur eine relative von Nöten war.