Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Jahresabschlussprüfung

von: Steve Bezler

GRIN Verlag , 2007

ISBN: 9783638635790 , 73 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 29,99 EUR

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Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Jahresabschlussprüfung


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verabschiedung des DCGK am 26.2.2002 durch die Regierungskommission 'Deutscher Corporate Governance Kodex' wirkte sich nicht nur auf die Unternehmen, für die der Kodex bestimmt ist aus, sondern auch auf die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der gesetzlichen Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen. Heute liegt der DCGK in der Fassung vom 21.5.2003 vor. Nach § 161 AktG ist jedes Jahr von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften eine Erklärung zur Einhaltung des DCGK abzugeben. Im prüfungspflichtigen Anhang zum JA ist anzugeben, dass die Entsprechenserklärung abgegeben wurde und dem interessierten Beobachter zugänglich gemacht wurde. Zur Prüfung dieser speziellen Anhangsangabe hat der HFA des IDW den Prüfungsstandard 'Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung' (IDW PS 345) erarbeitet und am 1.7.20034 verabschiedet. Aufgrund des BilReG vom 29.10.2004 wurde der PS 345 durch den HFA geändert und besteht heute in der Fassung vom 2.3.2005. Der IDW PS 345 i. d. F. vom 2.3.2005 sowie der DCGK i. d. F. vom 21.5.2003 bilden die Grundlage für die vorliegende Abschlussarbeit. Sofern in dieser Arbeit zum IDW PS 345 oder zum DCGK keine Angabe zur jeweiligen Fassung gemacht wird, sind jeweils diese Fassungen gemeint. Ziel dieser Abschlussarbeit soll es sein, die Auswirkungen welche der DCGK auf die gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie den Abschlussprüfer hat, darzustellen. Auswirkungen des DCGK auf die APung zeigen sich bereits bei der Wahl des APs und erstrecken sich über die Prüfung des JA bis hin zur Berichterstattung und zum Bestätigungsvermerk.