Ertragsteuerliche Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vererbung von Einzelunternehmen und Personengesellschaftsanteilen

von: Mario Petrowitz

GRIN Verlag , 2007

ISBN: 9783638628426 , 105 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

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Ertragsteuerliche Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vererbung von Einzelunternehmen und Personengesellschaftsanteilen


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte sich ein Unternehmer aus dem Geschäfts- und Arbeitsleben zurückziehen und dabei seinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil übergeben, sollte rechtzeitig der richtige Nachfolger gefunden werden. Dabei stellt sich nicht zuletzt die Frage nach einer unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvollen Übergabelösung. Neben der zu erwartenden Steuerbelastung sind die familiären Verhältnisse, die Altersversorgung des Seniors und der Wert des Betriebsvermögens als wesentliche Einflussfaktoren auf die Nachfolgegestaltung maßgebend. So werden beispielsweise bei der Übertragung des Betriebsvermögens im Falle unzureichend geklärter Verhältnisse Abfindungsleistungen oder Rückbehalte vereinbart, die zu sehr hohen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen führen können. Tarifermäßigung und Freibetrag sind dabei meist nur ein schwacher Trost. Ebenso erforderlich sind gestaltende Maßnahmen im Todesfall. Der Erwerb von Todes wegen stellt zwar eine unentgeltliche steuerfreie Übertragung dar. Bei Existenz mehrere Miterben und dem Entstehen einer Erbengemeinschaft eröffnet sich aber früher oder später das Problem der Erbauseinandersetzung. Werden dabei Wirtschaftsgüter vorschnell verkauft oder privatisiert, kommt es zur Gewinnrealisierung, wobei die im Vermögen gebundenen stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen. Im Verlauf dieser Arbeit soll geklärt werden, unter welchen Bedingungen eine ertragsteuerlich günstige Nachfolge sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall eines Einzel- bzw. Mitunternehmers im Rahmen der aktuellen deutschen Rechtssprechung möglich ist.