Datenschutz und LFD

von: Eileen Wessel

GRIN Verlag , 2007

ISBN: 9783638627313 , 23 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 12,99 EUR

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Datenschutz und LFD


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 2,0, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Wirtschaftsinformatik, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Gegenstand dieser Ausarbeitung ist das Thema 'Datenschutz und LfD'. Es wird darin auf die Entstehung des Datenschutzes, sowie auf die Datenschutzprinzipien und deren rechtlichen Aspekte eingegangen. Außerdem wird die Datenerfassung und deren Verarbeitung beschrieben. Anschließend werden die Befugnis- und Aufgabenbereiche des Landesbeauftragten für Datenschutz genauer erläutert. Bereits 1948 beschrieb George Orwell in seinem Roman '1984' einen totalitären Staat, der seine Bürger komplett überwachte. Diese utopische Vorstellung wäre ohne das heutige Datenschutzgesetz vielleicht harte Realität geworden. 2. Definition von Datenschutz Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, das die rechtliche Grundlage für den Datenschutz bildet, soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Hierbei geht es nicht nur um die Daten, die geradewegs zu einer Person gespeichert werden (personenbezogene Daten), sondern auch um die Daten, die aus einem anonymisierten Datenbestand (z.B. statistische Daten) durch geschickte Auswertung in Bezug auf einer bestimmten Person erforscht werden können (personenbeziehbare Daten).1 3. Geschichte und Entstehung von Datenschutz Der Begriff Datenschutz hat im 20.Jahrhundert seine Wurzeln gelegt und bedeutet in seinem Ursprung Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte Datenschutz eine elementare Bedeutung, und zwar Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor Verdatung. Das erste Datenschutzgesetz trat 1974 in Kraft.2 In der heutigen Zeit bedeutet Datenschutz den einzelnen Bürger in seinem Persönlichkeitsrecht gegen Missbrauch im Umgang mit seinen persönlichen Daten zu schützen. Jeder Mensch sollte selbst das Recht haben zu entscheiden, wer wann welche seiner persönlichen Daten benutzen darf. Um versuchten Missbrauch von wichtigen Informationen zu verhindern, hat unter anderem den Gesetzgeber dazu bewogen, den Umgang mit personenbezogenen Daten zu regeln. Die Problematik, die dabei entstand, ist, dass eine Vielzahl von Gesetzen dabei zu beachten sind. Das neu geschaffene Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das am 1. Januar 1978 in Kraft trat, soll solche Delikte von Informationsmissbrauchen auffangen und gegebenenfalls die daraus resultierende Bestrafung verabschieden.